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Diese Aktion gilt vom 1. Januar bis 31. Dezember 2026 und ausschliesslich für die ersten 100 Einsendungen Ihrer Baubewilligung für eine neue Gasheizung
Sie beziehen das Produkt «Gas Basic 200»
Der Abschluss eines Gasliefervertrags für «Vita-swiss 30» ist erforderlich.
Die Gratis-Biogaslieferung «Vita- swiss 30» wird Ihnen bis zum 31. Dezember 2027, ab Inbetriebnahme Ihrer neuen Gasheizung, zum Nulltarif (statt CHF 700.–/Jahr) verrechnet
Alle Preisangaben in CHF und exkl. MwSt. Das Angebot ist zeitlich und für die ersten 100 Einsendungen begrenzt. Es gelten die AGB’s der Regiotherm AG. Ein Rechtsanspruch auf diese Aktion besteht nicht.
Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zu den gesetzlichen Anforderungen im Kanton Thurgau, wenn Sie Ihre bestehende Heizung mit einer neuen Gasheizung ersetzen möchten.
Sind oder werden Gasheizungen im Kanton Thurgau verboten?
Im Juni 2026 wurde im Grossen Rat Thurgau in der ersten Lesung die Teilrevision des Energienutzungsgesetz des Kantons Thurgau, insbesondere der § 8a «Erneuerbare Energie beim Ersatz von Wärmeerzeugern» beschlossen. Der Ersatz von Gasheizungen wird bei älteren Gebäuden mit verschärften Bedingungen weiterhin zulässig sein: Der Anteil von erneuerbaren Energien steigt jedoch von 15% auf 40%.
Ein Verbot von Gasheizungen erscheint jedoch weiterhin unwahrscheinlich. Vielmehr wird der Übergang auf zukunftsfähige Heizlösungen mit einem Fokus auf Biogas und erneuerbare Energien gefördert. Wer jetzt handelt, sorgt dafür, dass seine Heizlösung auch in den kommenden Jahrzehnten zukunftssicher bleibt.
Was ist die aktuelle Regelung beim Gasheizungsersatz?
Teilrevision des Energienutzungsgesetz (ENG) des Kantons Thurgau:
Am 10.06. 2026 wurde im Grossen Rat die Teilrevision des Energienutzungsgesetzes (ENG), insbesondere der § 8a, Ab. 1 und 2: Erneuerbare Energie beim Ersatz von Wärmeerzeugern beschlossen. Wann die Revision in Kraft treten wird, ist noch nicht bekannt. Voraussichtlich ab 1.1.2027
Wenn Sie Ihre Gasheizung erneuern, ist dies unter den folgenden Bedingungen bis voraussichtlich 31. Dezember 2026 effizient, kostensparend und sicher möglich:
Aktuelle Regelung des Kantons Thurgau: Geltendes Recht (Stand: 01.01.2025)
Für Gebäude, die vor 1988 bewilligt wurden (bzw. eine Energieeffizienz von kleiner D aufweisen), kann die Gasheizung mit einer Zumischung von derzeit 30 % Schweizer Biogas ersetzt werden. Diese Lösung sorgt dafür, dass Ihre Heizung auch in den kommenden Jahren eine nachhaltige und zukunftsfähige Energiequelle bleibt.
Für Gebäude, die nach dem 1. Juli 1988 bewilligt wurden, gilt: Wenn Sie Ihre Gasheizung jetzt ersetzen, erfüllen Sie bereits die rechtlichen Anforderungen für die Lebensdauer der neuen Heizung. In diesem Fall benötigen Sie keine weiteren energetischen Massnahmen, um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen.
Wo finde ich weiterführende Informationen?
Auf der Website des Amtes für Energie des Kantons Thurgau finden sich zahlreiche weiterführende Informationen.
Fragen Sie uns und lassen Sie sich beraten.
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