Infor­ma­tionen Gashei­zungs­er­satz und Ener­gie­nut­zungs­ge­setz

Sind oder werden Gashei­zungen im Kanton Thurgau verboten?

Es ist anzu­nehmen, dass der Ersatz von Gashei­zungen bald schwie­riger wird, da das Ener­gie­nut­zungs­ge­setz des Kantons Thurgau spezi­fi­sche Anfor­de­rungen verschärft. Ein Verbot von Gashei­zungen erscheint jedoch weiterhin unwahr­schein­lich. Viel­mehr wird der Über­gang auf zukunfts­fä­hige Heiz­lö­sungen mit einem Fokus auf Biogas und erneu­er­bare Ener­gien geför­dert. Wer jetzt handelt, sorgt dafür, dass seine Heiz­lö­sung auch in den kommenden Jahr­zehnten zukunfts­si­cher bleibt.

Kann ich meine bestehende Gashei­zung weiterhin nutzen?

Ja, Ihre bestehende Gashei­zung kann weiterhin ohne Einschrän­kungen betrieben werden. Aller­dings bietet eine neue Heizung, insbe­son­dere wenn diese mit einem Anteil von Biogas betrieben wird, viele Vorteile – sowohl aus ökolo­gi­scher als auch aus wirt­schaft­li­cher Sicht. Eine neue Heizung arbeitet oft effi­zi­enter als ein altes Modell. Biogas als Bestand­teil Ihrer Heizung verrin­gert den CO₂-Ausstoss. Gerade in Zeiten wach­sender klima­ti­scher Heraus­for­de­rungen ist dies ein Schritt in die rich­tige Rich­tung.

Was ist die aktu­elle Rege­lung beim Gashei­zungs­er­satz?

Wenn Sie Ihre Gashei­zung jetzt erneuern, ist dies unter den folgenden Bedin­gungen effi­zient, kosten­spa­rend und sicher möglich:

Aktu­elle Rege­lung des Kantons Thurgau (Stand: 01.01.2025)
Für Gebäude, die vor 1988 bewil­ligt wurden (bzw. eine Ener­gie­ef­fi­zienz von kleiner D aufweisen), kann die Gashei­zung mit einer Zumi­schung von derzeit 30 % Schweizer Biogas ersetzt werden. Diese Lösung sorgt dafür, dass Ihre Heizung auch in den kommenden Jahren eine nach­hal­tige und zukunfts­fä­hige Ener­gie­quelle bleibt.

Für Gebäude, die nach dem 1. Juli 1988 bewil­ligt wurden, gilt: Wenn Sie Ihre Gashei­zung jetzt ersetzen, erfüllen Sie bereits die recht­li­chen Anfor­de­rungen für die Lebens­dauer der neuen Heizung. In diesem Fall benö­tigen Sie keine weiteren ener­ge­ti­schen Mass­nahmen, um den gesetz­li­chen Vorgaben zu entspre­chen.

Was bedeutet das Netto-Null-Ziel im Ener­gie­nut­zungs­ge­setz?

«Die Schweiz soll ab 2050 keine Treib­haus­gase mehr in die Atmo­sphäre ausstossen, als durch natür­liche und tech­ni­sche Spei­cher aufge­nommen werden (Netto-Null-Ziel). Um dieses Ziel bis 2050 zu errei­chen, müssen insbe­son­dere die Emis­sionen im Gebäu­de­be­reich umfas­send redu­ziert werden.»
(Quelle: Bundesamt für Umwelt BAFU. Auszug aus Stra­tegie & Ziele der Klima­po­litik / Vermin­de­rungs­ziele)

Die Schweizer Gaswirt­schaft hat sich verpflichtet, bis 2050 Netto-Null-Emis­­sionen zu errei­chen. Dies bedeutet, dass Erdgas nach und nach durch erneu­er­bare Gase wie Biogas und Wasser­stoff ersetzt wird. Die Entschei­dung, auf eine Gashei­zung mit einem höheren Anteil Biogas umzu­rü­sten, ist ein wich­tiger Schritt in Rich­tung Klima­neu­tra­lität – und bietet Ihnen gleich­zeitig eine verläss­liche Heiz­lö­sung für die Zukunft.

Was steht in der Ener­gie­nut­zungs­ver­ord­nung?

Ände­rung der (ENV; RB 731.11) vom 01.01.2025:
Per 1. Januar 2025 wird der Anteil erneu­er­barer Energie beim Heizungs­er­satz von 10 % auf 15 % erhöht. Diese Anpas­sung eröffnet die Möglich­keit, Ihre Heizungs­an­lage mit zukunfts­fä­higen Tech­no­lo­gien auszu­statten, die sowohl die gesetz­li­chen Anfor­de­rungen erfüllen als auch Ihre Heiz­ko­sten lang­fri­stig opti­mieren. Gas mit einem Anteil an Biogas ist hierbei eine zuver­läs­sige und umwelt­freund­liche Option.

Welche tech­ni­schen Möglich­keiten sind konkret vorge­sehen?

Es wird zwischen Haupt-Stan­­dar­d­­lö­­sungen und Kombi­na­tions-Stan­­dar­d­­lö­­sungen unter­schieden. Eine Haupt-Stan­­dar­d­­lö­­sung erfüllt die Anfor­de­rung von minde­stens
15 % erneu­er­barer Energie oder Ener­gie­ein­spa­rung. Bei den Kombi­na­tions-Stan­­dar­d­­lö­­sungen müssen zwei Lösungen kombi­niert werden, um die Anfor­de­rung zu erfüllen.

  • SL 1: Bessere Dämmung
  • SL 2: Heizen mit Holz
  • SL 3: Wärme­pumpe als Haupt­hei­zung
  • SL 4: Kombi­na­tion einer Warm­was­ser­wär­me­pumpe mit Photo­vol­taik
  • SL 5: Fern­wärme
  • SL 6: Gas mit Biogas-Anteil

 

Zusätz­lich sind Kombi­na­tions-Stan­­dar­d­­lö­­sungen (SL 7 bis SL 15) defi­niert. Beispiel:

  • SL 14: Kraft-Wärme-Kopp­­lung
  • SL 10: Erneu­er­bare Heizung (z. B. Wärme­pumpe) plus fossiler Zusatz­kessel
Warum sollte man Gas / Biogas wählen? Und warum jetzt?

Die Option, Gashei­zungen mit einem Anteil an Biogas zu betreiben (SL6), bietet eine ausge­zeich­nete Möglich­keit, die eigene Heiz­technik nach­haltig zu gestalten. Sie profi­tieren nicht nur von einer verläss­li­chen Wärme­quelle, sondern leisten gleich­zeitig einen wert­vollen Beitrag zum Umwelt­schutz.

Ob SL 6 für Sie die beste Lösung ist, sollte indi­vi­duell geprüft werden. Unsere Kunden setzen auf Lösungen auf Basis von Gas / Biogas und Wärme­pumpen.

Diese Tech­no­lo­gien sind bewährt, verfügbar und bieten ein hohes Mass an Sicher­heit.

Auch wenn Ihre Heizung noch relativ jung ist und gut funk­tio­niert, kann sich eine Umstel­lung auf Biogas auf lange Sicht lohnen. Gerade wenn Ihr Gebäude vor 1988 bewil­ligt wurde, können Sie Ihre Gashei­zung mit einer Zumi­schung von 30 % Schweizer Biogas zukunfts­si­cher ersetzen – und das ohne zusätz­liche ener­ge­ti­sche Mass­nahmen. Diese Inve­sti­tion könnte sich lang­fri­stig nicht nur ökolo­gisch, sondern auch wirt­schaft­lich auszahlen.

Wo finde ich weiter­füh­rende Infor­ma­tionen?

Fragen Sie bei der Regio­therm AG nach und lassen Sie sich beraten.

Auf der Website des Amtes für Energie des Kantons Thurgau finden sich zahl­reiche weiter­füh­rende Infor­ma­tionen. Detail­lierte Infor­ma­tionen um den Heizungs­er­satz finden Sie im Erklär­video des Amt für Energie des Kanton Thurgau.

Wich­tiger Hinweis zum Video:
Seit dem 1. Januar 2025 ist der Anteil erneu­er­barer Energie beim Heizungs­er­satz laut Gesetz über die Ener­gie­nut­zung von 10 % auf 15 % gestiegen.

Erdgas / Biogas & Versor­gung

Ist die Gasver­sor­gung sicher?

Im Regio­therm Versor­gungs­ge­biet gibt es keine Pläne, das Gasnetz still­zu­legen. Zudem wird Gas zuneh­mend durch erneu­er­bare Gase wie Biogas und Wasser­stoff ergänzt, was die Versor­gung nicht nur sicher­stellt, sondern auch klima­freund­li­cher macht. Wer heute in eine moderne Gashei­zung mit Biogas-Anteil inve­stiert, ist auf der sicheren Seite – sowohl in Bezug auf die Versor­gungs­si­cher­heit als auch auf die Zukunfts­fä­hig­keit der Heizung.

Ist Erdgas gefähr­lich?

Erdgas ist ungiftig, leichter als Luft und verflüch­tigt sich schnell. Es entzündet sich nur bei idealem Luft-Gas-Gemisch und Hitze über 650 °C.

Warum riecht Erdgas?

Dem geruch­losen Erdgas wird ein Warn­ge­ruch (mit Schwe­fel­cha­rakter) beigemischt, um Leckagen zu erkennen.

Was tun bei Gasge­ruch?
  1. Ruhe bewahren
  2. Keine Elek­tronik nutzen
  3. Fenster öffnen
  4. Gashahn schliesen
  5. Gebäude verlassen
  6. Notruf 071 466 60 10 wählen (von ausser­halb)
Wie erfolgt ein Gasan­schluss?

Nach Prüfung der Netz­si­tua­tion erfolgt der Anschluss meist mit geringem Aufwand innert wenigen Tagen.

Wie setzt sich der Gaspreis zusammen?

Preis = Beschaf­fung + Trans­port + Vertei­lung + Abgaben. Regio­nale Unter­schiede durch Infra­struktur sind möglich.

Wie lässt sich Erdgas kombi­nieren?

Ideal in Kombi­na­tion mit Solar­thermie oder Wärme­pum­pen­boiler.

Unter­schied Erdgas und Biogas?

Beide bestehen aus Methan. Biogas ist erneu­erbar, Erdgas fossilen Ursprungs.