Biogasproduktion
In der Schweiz gibt es rund 166 regionalen Biogasanlagen, die aus organischen Rohstoffen wie Gülle, Mist, Bioabfällen oder Klärschlamm Biogas herstellen. Davon speisen 46 Anlagen ihres auf Erdgasqualität aufbereitete Biogas (Methananteil > 90 %) direkt in das bestehende Gasnetz. Das restliche Biogas wird an Blockheizkraftwerken geliefert, welches vor Ort in Strom und Wärme umgewandelt wird.
Eingespeistes Biogas aus Schweizer Produktion in GWh
Besonders stolz sind wir auf unsere eigene Biogasproduktion in Romanshorn. Hier erzeugen wir jährlich rund 1,2 Millionen kWh Biogas, das direkt in unser Versorgungsnetz eingespeist wird. So stärken wir die regionale Energieversorgung und bieten Ihnen eine saubere und nachhaltige Energiequelle.
Biogas-Anteil
Biogas individuell wählen – ganz nach Ihrem Bedarf
Sie entscheiden, wie viel Biogas Sie nutzen möchten, ganz individuell und passend zu Ihrem Bedarf. Wählen Sie Ihren Biogas-Anteil frei aus: 5 %, 10 %, 20 %, 30 % oder mehr.
Für den gewählten Anteil fällt ein Zuschlag auf den Erdgaspreis an, den Sie entsprechend zahlen. So profitieren Sie flexibel von umweltfreundlicher Energie, ganz nach Ihrem Wunsch und Budget.
Gemeinsam für klimafreundliche Energie zum Schutz der Erde
Neu: Biogas-Flatrate «Vita-swiss 30»
Seit dem 1. Oktober 2025 können Sie 30% Ihres Jahresverbrauches als Bio-Wärme zum Fixpreis beziehen. Für den Fixpreis von Fr. 700.- (exkl. MwSt.) pro Jahr erhalten Sie Schweizer Qualitäts-Biogas (ausgewiesen mit Zertifikat) zum Festpreis, unabhängig vom Energiebedarf. Vita-swiss 30 ist nur in Kombination mit Gas Basic 200 erhältlich.
Detaillierte Informationen zu unserer neuen Biogas-Flatrate finden Sie hier im PDF zum downloaden: Biogas-Flatrate-Vita-swiss30_10.25
Übrigens: Vita-swiss 30 erfüllt die Anforderungen des ENG bei Ihrem Gasheizungsersatz zukunftssicher. Lassen Sie sich von uns beraten. Es lohnt sich.
Aktueller Biogaspreis
Zur Verbesserung Ihrer persönlichen CO2-Bilanz können Sie bei uns gesetzeskonformes Biogas einkaufen. Mit der Wahl des Biogasanteils, bestimmen Sie Ihre Gas-Gesamtkosten.
Der Mehrwert für Schweizer Biogas beträgt 12.00 Rappen pro Kilowattstunde (12.92 Rappen inkl. MwSt). Ihr Biogasbezug wird auf Ihrer Rechnung separat ausgewiesen.
Für den Bezug von Biogas fällt ein Zuschlag an, der auf den Erdgaspreis aufgeschlagen wird.
Die nachfolgenden Zuschläge gelten für die Gemeinden:
Bischofszell, Dozwil, Frasnacht (Arbon), Hefenhofen, Roggwil-Freidorf, Romanshorn, Zihlschlacht-Sitterdorf und Berg SG.
Gültig ab: 01.10.2025
Gas BIO-CH
Frei wählbarer Biogasanteil
- Schweizer Biogas
- regional
- klimafreundlich
- nachhaltig
- CO₂-neutral
12 Rp/kWh
Berechnungsbeispiel
Sie verbrauchen jährlich 20.000 kWh Erdgas und entscheiden sich für einen Biogasanteil von 30 %.
- Der Biogas-Zuschlag beträgt 12 Rappen pro kWh.
- Die CO₂-Abgabe für 2025 liegt bei 2,161 Rappen pro kWh – und entfällt für Ihren Biogasanteil.
So sieht die Rechnung aus:
|
Position
|
Berechnung
|
Kosten
|
|---|---|---|
|
Gesamtverbrauch
|
20.000 kWh
|
–
|
|
Biogasanteil (30 %)
|
20.000 x 30 % = 6.000 kWh
|
–
|
|
Biogas-Zuschlag
|
6.000 x CHF 0.12 / kWh
|
720.00
|
|
Ersparnis CO₂-Abgabe
|
6.000 x CHF 0,02161 / kWh
|
– 129.66
|
|
Effektive Zusatzkosten
|
(CHF 720,00 – CHF 129.66)
|
590.34
|
Ausblick: Für Ihren 30 % Biogasanteil zahlen Sie effektiv CHF 590.34 zusätzlich pro Jahr – und unterstützen damit aktiv eine klimafreundliche Energieversorgung.
Gas weiter nutzen – gesetzeskonform mit unserem Biogasprodukt
Unser Biogasprodukt Gas BIO-ENG mit einem Biogasanteil von mindestens 30 % erfüllt die Vorgaben des Energienutzungsgesetzes des Kantons Thurgau (ENG TG).
Das ist besonders wichtig, wenn:
- Ihr Gebäude vor 1988 bewilligt wurde
- die Energieeffizienzklasse D nicht erreicht wird
- und Sie Ihre Heizung ersetzen oder das Heizsystem wechseln
In diesen Fällen schreibt das Gesetz vor, dass Sie mindestens 30 % Biogas einsetzen müssen, um weiterhin mit Gas heizen zu dürfen.
Mit unserem Gas BIO-ENG erfüllen Sie diese Voraussetzung. Ihr Biogasliefervertrag gilt dabei als offizieller Nachweis gegenüber den Behörden. Gerne können Sie uns den unterzeichneten Vertrag per E‑Mail oder per Post zukommen lassen.

