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Dann handeln Sie jetzt und profitieren Sie langfristig. Investieren Sie in eine neue Gasheizung mit oder ohne Schweizer Biogas.
Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zu den gesetzlichen Anforderungen im Kanton Thurgau, wenn Sie Ihre bestehende Heizung mit einer neuen Gasheizung ersetzen möchten.

Sind oder werden Gasheizungen im Kanton Thurgau verboten?
Es ist anzunehmen, dass der Ersatz von Gasheizungen bald schwieriger wird, da das Energienutzungsgesetz des Kantons Thurgau spezifische Anforderungen verschärft. Ein Verbot von Gasheizungen erscheint jedoch weiterhin unwahrscheinlich. Vielmehr wird der Übergang auf zukunftsfähige Heizlösungen mit einem Fokus auf Biogas und erneuerbare Energien gefördert. Wer jetzt handelt, sorgt dafür, dass seine Heizlösung auch in den kommenden Jahrzehnten zukunftssicher bleibt.
Was ist die aktuelle Regelung beim Gasheizungsersatz?
Wenn Sie Ihre Gasheizung jetzt erneuern, ist dies unter den folgenden Bedingungen effizient, kostensparend und sicher möglich:
Aktuelle Regelung des Kantons Thurgau (Stand: 01.01.2025)
Für Gebäude, die vor 1988 bewilligt wurden (bzw. eine Energieeffizienz von kleiner D aufweisen), kann die Gasheizung mit einer Zumischung von derzeit 30 % Schweizer Biogas ersetzt werden. Diese Lösung sorgt dafür, dass Ihre Heizung auch in den kommenden Jahren eine nachhaltige und zukunftsfähige Energiequelle bleibt.
Für Gebäude, die nach dem 1. Juli 1988 bewilligt wurden, gilt: Wenn Sie Ihre Gasheizung jetzt ersetzen, erfüllen Sie bereits die rechtlichen Anforderungen für die Lebensdauer der neuen Heizung. In diesem Fall benötigen Sie keine weiteren energetischen Massnahmen, um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen.
Wo finde ich weiterführende Informationen?
Auf der Website des Amtes für Energie des Kantons Thurgau finden sich zahlreiche weiterführende Informationen. Detaillierte Informationen zum Heizungsersatz finden Sie im folgenden Erklärvideo:
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