Bereits seit Juni 2018 ist die neue Luftreinhalte-Verordnung (SR 814.318.142.1) in Kraft, welche Auswirkungen auf den Turnus der Feuerungskontrolle für Gasheizungen hat.
Bisher mussten diese laut Luftreinhalte-Verordnung des Kantons Thurgau alle zwei Jahre kontrolliert werden, neu nur noch alle vier Jahre. Von der Lockerung sind per sofort alle Erdgas-Kunden mit einer Leistung bis 1’000 kW betroffen.
Das Amt für Umwelt hat die Zuständigkeit für Kleinfeuerungen im Kanton Thurgau den Gemeinden übertragen. Die Gemeinden beauftragen jeweils Feuerungskontrolleure, um diese Arbeiten auszuführen. Die Gasversorgung Romanshorn AG (GVR) wurde durch die Gemeinden Romanshorn, Roggwil, Uttwil, Kesswil, Güttingen, Hauptwil und Salmsach beauftragt, in diesen Gemeinden die Feuerungskontrollen durchzuführen. Die neue Regelung tritt für alle Besitzer von Gasheizungen ab sofort in Kraft.
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