Häufig gestellte Fragen

zum Gasheizungsersatz und der Energienutzungsverordnung (ENV) des Kanton Thurgau

Es ist anzunehmen, dass der Ersatz von Gasheizungen bald schwieriger wird, da das Energienutzungsgesetz des Kantons Thurgau spezifische Anforderungen verschärft. Ein Verbot von Gasheizungen erscheint jedoch weiterhin unwahrscheinlich. Vielmehr wird der Übergang auf zukunftsfähige Heizlösungen mit einem Fokus auf Biogas und erneuerbare Energien gefördert. Wer jetzt handelt, sorgt dafür, dass seine Heizlösung auch in den kommenden Jahrzehnten zukunftssicher bleibt.

Ja, Ihre bestehende Gasheizung kann weiterhin ohne Einschränkungen betrieben werden. Allerdings bietet eine neue Heizung, insbesondere wenn diese  mit einem Anteil von Biogas betrieben wird, viele Vorteile – sowohl aus ökologischer als auch aus wirtschaftlicher Sicht. Eine neue Heizung arbeitet oft effizienter als ein altes Modell. Biogas als Bestandteil Ihrer Heizung verringert den CO₂-Ausstoss. Gerade in Zeiten wachsender klimatischer Herausforderungen ist dies ein Schritt in die richtige Richtung.

Wenn Sie Ihre Gasheizung jetzt erneuern, ist dies unter den folgenden Bedingungen effizient, kostensparend und sicher möglich:

Aktuelle Regelung des Kantons Thurgau (Stand: 01.01.2025)

Für Gebäude, die vor 1988 bewilligt wurden (bzw. eine Energieeffizienz von kleiner D aufweisen), kann die Gasheizung mit einer Zumischung von derzeit 30 % Schweizer Biogas ersetzt werden. Diese Lösung sorgt dafür, dass Ihre Heizung auch in den kommenden Jahren eine nachhaltige und zukunftsfähige Energiequelle bleibt.

Für Gebäude, die nach dem 1. Juli 1988 bewilligt wurden, gilt: Wenn Sie Ihre Gasheizung jetzt ersetzen, erfüllen Sie bereits die rechtlichen Anforderungen für die Lebensdauer der neuen Heizung. In diesem Fall benötigen Sie keine weiteren energetischen Massnahmen, um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen.

„Die Schweiz soll ab 2050 keine Treibhausgase mehr in die Atmosphäre ausstossen, als durch natürliche und technische Speicher aufgenommen werden (Netto-Null-Ziel). Um dieses Ziel bis 2050 zu erreichen, müssen insbesondere die Emissionen im Gebäudebereich umfassend reduziert werden.“

(Quelle: Bundesamt für Umwelt BAFU. Auszug aus Strategie & Ziele der Klimapolitik / Verminderungsziele)

Die Schweizer Gaswirtschaft hat sich verpflichtet, bis 2050 Netto-Null-Emissionen zu erreichen. Dies bedeutet, dass Erdgas nach und nach durch erneuerbare Gase wie Biogas und Wasserstoff ersetzt wird. Die Entscheidung, auf eine Gasheizung mit einem höheren Anteil Biogas umzurüsten, ist ein wichtiger Schritt in Richtung Klimaneutralität – und bietet Ihnen gleichzeitig eine verlässliche Heizlösung für die Zukunft.

Änderung der (ENV; RB 731.11) vom 01.01.2025:

Per 1. Januar 2025 wird der Anteil erneuerbarer Energie beim Heizungsersatz von 10 % auf 15 % erhöht. Diese Anpassung eröffnet die Möglichkeit, Ihre Heizungsanlage mit zukunftsfähigen Technologien auszustatten, die sowohl die gesetzlichen Anforderungen erfüllen als auch Ihre Heizkosten langfristig optimieren. Gas mit einem Anteil an Biogas ist hierbei eine zuverlässige und umweltfreundliche Option.

Es wird zwischen Haupt-Standardlösungen und Kombinations-Standardlösungen unterschieden. Eine Haupt-Standardlösung erfüllt die Anforderung von mindestens 15 % erneuerbarer Energie oder Energieeinsparung. Bei den Kombinations-Standardlösungen müssen zwei Lösungen kombiniert werden, um die Anforderung zu erfüllen.

  • SL 1: Bessere Dämmung
  • SL 2: Heizen mit Holz
  • SL 3: Wärmepumpe als Hauptheizung
  • SL 4: Kombination einer Warmwasserwärmepumpe mit Photovoltaik
  • SL 5: Fernwärme
  • SL 6: Gas mit Biogas-Anteil

Zusätzlich sind Kombinations-Standardlösungen (SL 7 bis SL 15) definiert. Beispiel:

  • SL 14: Kraft-Wärme-Kopplung
  • SL 10: Erneuerbare Heizung (z. B. Wärmepumpe) plus fossiler Zusatzkessel

Die Option, Gasheizungen mit einem Anteil an Biogas zu betreiben (SL6) , bietet eine ausgezeichnete Möglichkeit, die eigene Heiztechnik nachhaltig zu gestalten. Sie profitieren nicht nur von einer verlässlichen Wärmequelle, sondern leisten gleichzeitig einen wertvollen Beitrag zum Umweltschutz.

Ob SL 6 für Sie die beste Lösung ist, sollte individuell geprüft werden. Die Kunden der Regiotherm AG setzen auf  Lösungen auf Basis von Gas / Biogas und Wärmepumpen. Diese Technologien sind bewährt, verfügbar und bieten ein hohes Mass an Sicherheit.

Auch wenn Ihre Heizung noch relativ jung ist und gut funktioniert, kann sich eine Umstellung auf Biogas auf lange Sicht lohnen. Gerade wenn Ihr Gebäude vor 1988 bewilligt wurde, können Sie Ihre Gasheizung mit einer Zumischung von 30 % Schweizer Biogas zukunftssicher ersetzen – und das ohne zusätzliche energetische Maßnahmen. Diese Investition könnte sich langfristig nicht nur ökologisch, sondern auch wirtschaftlich auszahlen.

Fragen Sie bei der Regiotherm AG nach und lassen Sie sich beraten.

Auf der Website des Amtes für Energie des Kantons Thurgau finden sich zahlreiche weiterführende Informationen oder in folgendem Erklärvideo zum Heizungsersatz.

Hinweis zum Video:
Seit dem 1. Januar 2025 ist der Anteil erneuerbarer Energie beim Heizungsersatz laut Gesetz über die Energienutzung von 10 % auf 15 % gestiegen. 

Quelle: Youtube-Kanal Amt für Energie des Kanton Thurgau: „Neues Energiegesetz 2020 #2 Neuerung beim Gebäudebestand. 

Im Regiotherm-Versorgungsgebiet gibt es keine Pläne, das Gasnetz stillzulegen. Zudem wird Gas zunehmend durch erneuerbare Gase wie Biogas und Wasserstoff ergänzt, was die Versorgung nicht nur sicherstellt, sondern auch klimafreundlicher macht. Wer heute in eine moderne Gasheizung mit Biogas-Anteil investiert, ist auf der sicheren Seite – sowohl in Bezug auf die Versorgungssicherheit als auch auf die Zukunftsfähigkeit der Heizung.

Erdgas

Erdgas ist ein brennbares natürliches Gas, das aus dem Erdinneren gefördert wird. Es besteht zu über 90 Prozent aus dem farb- und geruchlosen Naturgas Methan (CH4), dem einfachsten Kohlenwasserstoff, der in der Natur vorkommt. Erdgas wird durch Bohrlöcher aus der Erde gefördert. Methan entsteht auch an der Erdoberfläche bei Gärungsprozessen unter Luftabschluss, etwa in Sümpfen, Kläranlagen oder in der Nutztierhaltung (Biogas).

Erdgas bildet sich unter Luftabschluss, erhöhter Temperatur und hohem Druck aus abgestorbenen und abgesunkenen Kleinstlebewesen. Die Entstehung von Erdgas ist also ein natürlicher Vorgang, der vor Millionen von Jahren einsetzte und bis in die Gegenwart andauert. Der Grossteil des heute verfügbaren Erdgases bildete sich vor etwa 15 bis 600 Millionen Jahren.

Das in der Schweiz verbrauchte Erdgas wird zu rund 70 Prozent in EU-Ländern und Norwegen gefördert. Rund 10 Prozent stammen aus Fördergebieten in Russland und der Rest aus verschiedenen anderen Regionen.

Der im Herbst 2014 präsentierte Gas-Stresstest der EU hat gezeigt, dass die Gasversorgung in Europa auch bei allfälligen Lieferstopps, beispielsweise aus Russland, sicher ist. Die Schweiz beteiligte sich ebenfalls an diesem Stresstest. Der Erdgas-Bedarf in der Schweiz entspricht etwa dem Bedarf des Grossraums Hamburg und beträgt rund 0.7 Prozent des gesamteuropäischen Bedarfs. Ein wesentlicher Teil des Schweizer Erdgas-Bedarfs kann bei verschiedenen Industrieverbrauchern auf Öl umgestellt werden. Auf diese Weise könnte der Gasverbrauch in der Schweiz innerhalb kurzer Zeit um bis zu 30 Prozent reduziert werden.

Erdgas steht weltweit in viel grösserem Umfang zur Verfügung als Erdöl. Die heute weltweit bekannten und sicher gewinnbaren Erdgasreserven reichen für mehr als 60 Jahre und die geschätzten für weitere 130 Jahre.

Die Speicherung von Erdgas ist aufgrund seiner geringen Dichte nicht so einfach wie bei Erdöl, aber sie ist möglich. Als Speicher dienen Erdgas-Lagerstätten. Es gibt auch andere Technologien wie beispielsweise die Erdgasverflüssigung, die es ermöglicht, Erdgas zu speichern.

In den letzten Jahren hat die Schweizer Erdgas-Wirtschaft ihren Anteil an der ölpreisgebundenen Beschaffung stark reduziert, um die Flexibilität beim Einkauf zu erhöhen. Bei der Beschaffung haben die sogenannten Spot- und Terminmärkte eine zunehmende Bedeutung erhalten. Dies gibt der schweizerischen Erdgas-Wirtschaft Spielraum, um bei verschiedenen Marktsituationen Erdgas optimal und kundengerecht einzukaufen.

Erdgas hat von allen fossilen Energien den geringsten Kohlenstoff-Anteil und dementsprechend die geringsten CO2-Emissionen. Dass Erdgas auch bezüglich Luftschadstoffen und Feinstaub viel besser dasteht, wird bei der CO2-Abgabe nicht berücksichtigt.

Erdgas ist nicht giftig. Es ist leichter als Luft und verflüchtigt sich deshalb sehr schnell. Nur in der richtigen Mischung mit Luft und einer Zündquelle mit einer Temperatur von rund 650 Grad Celsius ist es entzündbar. Damit kein Gas austritt, verfügen Erdgas-Geräte, wie Heizungen oder Kochherde, über bewährte Sicherheitseinrichtungen.

Natürliches Erdgas ist geruchslos. Damit austretendes Erdgas schnell entdeckt wird, wird dem Erdgas ein schwefelartiger Warnduft beigemischt, den man sofort erkennt.

1. Ruhe bewahren.
2. Funkverbindungen vermeiden (Elektronik) und kein Licht einschalten.
3. Fenster und Türen öffnen.
4. Absperrventil schliessen.
5. Liegenschaft verlassen.
6. Meldung an 24-Notfalldienst 071 466 60 10 (ausserhalb des Gebäudes).

Je nachdem, wo sich die Gasleitungen an Ihrem Wohnort befinden, müssen nur wenige Bautätigkeiten zur Verlegung Ihrer Hauszuleitung vorgenommen werden. Gerne informieren wir Sie zur derzeitigen Netzsituation und einer möglichen geplanten Bautätigkeit an Ihrem Wohnort.

Rufen Sie uns einfach an, wir beantworten Ihnen diese Frage am besten telefonisch, um Rückfragen direkt beantworten zu können.

Sie haben es eilig oder ein bestimmtes Datum, an dem Ihre Heizung fertig sein muss? Gerne prüfen wir die Möglichkeiten einer raschen Umsetzung. Ein Erdgas-Hausanschluss ist in der Regel innert weniger Tage erstellt.

Der Austausch einer bestehenden Erdgasheizung kann in der Regel innert eines Tages erledigt werden. Hierzu sollten Sie den Installateur Ihres Vertrauens konsultieren. Beim Umstieg von Heizöl auf Erdgas muss mit etwa zwei Tagen gerechnet werden.

Dies variiert je nach Grösse und Typ der Heizung. Die regionalen Installateure informieren Sie gern über attraktive Angebote.

Der Erdgaspreis beinhaltet die Beschaffungskosten, die Kosten für den Transport und die Verteilung des Erdgases (Leitungsinfrastruktur) sowie Abgaben. Die Kosten für die Leitungsinfrastruktur sind von Versorger zu Versorger unterschiedlich und hängen von den spezifischen Begebenheiten wie Topographie, Versorgungsdichte, Erneuerungsbedarf oder Amortisation ab.

Erdgas lässt sich vielseitig kombinieren. Wir empfehlen Ihnen die Kombination mit Solarthermie oder mit einem Wärmepumpenboiler. Ihren direkten Beitrag zur Umwelt können Sie aber auch durch die Erhöhung des Biogas-Anteils leisten, was keine Beschaffungskosten verursacht. Der Erdgas-Versorger Ihrer Region informiert Sie gerne über die Verfügbarkeit von Biogas an Ihrer Liegenschaft.

Erdgasheizungen beanspruchen viel weniger Platz als Öl-Heizungen mit ihrem Tank und schaffen somit Raum für Sinnvolleres. Zusätzlich entfallen die Revision und die Nachfüllung der Tanks, da Erdgas permanent bereitgestellt wird – immer dann, wenn man es braucht. Der Austausch einer bestehenden Erdgas-Heizung ist in der Regel schnell, problemlos und kostengünstig.

Bereits seit Juni 2018 ist die neue Luftreinhalte-Verordnung (SR 814.318.142.1) in Kraft, welche Auswirkungen auf den Turnus der Feuerungskontrolle für Gasheizungen hat. Bisher mussten diese laut Luftreinhalte-Verordnung des Kantons Thurgau alle zwei Jahre kontrolliert werden, neu nur noch alle vier Jahre. Von der Lockerung sind per sofort alle Erdgas-Kunden mit einer Leistung bis 1’000 kW betroffen.

Das Amt für Umwelt hat die Zuständigkeit für Kleinfeuerungen im Kanton Thurgau den Gemeinden übertragen. Die Gemeinden beauftragen jeweils Feuerungskontrolleure, um diese Arbeiten auszuführen. Die Regiotherm AG wurde durch die Gemeinden Romanshorn, Roggwil, Uttwil, Kesswil, Güttingen, Hauptwil und Salmsach beauftragt, in diesen Gemeinden die Feuerungskontrollen durchzuführen.

Eine Solaranlage kann in unseren Breitengraden 60 bis 70 Prozent des jährlichen Warmwasserbedarfs von Haushalten decken. Damit kann der Gasverbrauch um bis zu 30 Prozent gesenkt werden. Eine Solaranlage und die Erdgas-Heizung ergänzen sich darum optimal. Sobald die Sonne scheint, liefern die Kollektoren Wärme. Diese wird im Solarspeicher in Form von Wasser gespeichert. Die Kollektorfläche und der Speicherinhalt sind so bemessen, dass ein Warmwasservorrat für mehrere Stunden oder Tage angelegt werden kann. Reicht die Sonnenwärme nicht aus, wird automatisch die Erdgas-Heizung zugeschaltet.

Mit dem Wärmepumpenboiler lassen sich Wohnungen und Häuser ganz einfach und zentral mit warmem Wasser versorgen. Die im Haus bereits vorhandene Heizungsanlage spielt dabei keine Rolle; damit ist dieses System ideal für die Modernisierung von Ein- und Zweifamilienhäusern geeignet. Der Wärmepumpenboiler nutzt zum Aufheizen des Wassers die kostenlose Wärmeenergie aus Umgebungsluft und Abwärme. Er kann aber auch an eine Erdgas-Heizung angeschlossen werden, damit er auch bei tiefen Temperaturen effizient funktioniert. Idealer Aufstellungsort des Boilers sind die Kellerräume.

Biogas
Biogas entsteht durch die Vergärung von Biomasse jeder Art wie Klärschlamm, Bioabfall, Speisereste, Gülle, Mist usw. Biogas ist erneuerbar, CO2-neutral und es verbessert die Ökobilanz massgeblich. Mit Biogas besteht die einfache Möglichkeit, einen wertvollen Beitrag zu unseren Klimazielen zu leisten. Biogas verfügt neben der CO2-Neutralität und der Erneuerbarkeit über die gleichen Vorteile wie Erdgas: hoher Anwendungskomfort, wartungsarme und rückstandsfreie Verbrennung und keine Beanspruchung von zusätzlichem Lagerraum. Der grösste Vorteil von Biogas – im Gegensatz zur Nutzung anderer erneuerbarer Energien: Keine zusätzlichen Investitionen in die bestehende Heizungsanlage.
Beides ist Methan (CH4). Erdgas und Biogas unterscheiden sich lediglich in der Entstehung. Erdgas ist in Millionen von Jahren aus biogenen Stoffen unter der Erdoberfläche entstanden und gilt als fossile, endliche Energie. Biogas hingegen wird in der Schweiz aus biogenen Abfällen und Reststoffen über mehrere Tage unter Luftabschluss hergestellt. Es ist eine erneuerbare, klimaneutrale Energie und kann zu Erdgas-Qualität aufbereitet ins Gasnetz eingespeist werden.
Biogas wird in der Schweiz aus biogenen Abfällen wie Grüngut oder Klärschlamm über mehrere Tage unter Luftabschluss hergestellt. Es ist eine erneuerbare, klimaneutrale Energie und kann zu Erdgas-Qualität aufbereitet ins Gasnetz eingespeist werden. Es kann sowohl als Treibstoff wie auch als Wärmeenergie genutzt werden. In der Schweiz werden keine Lebensmittel (z.B. Mais) speziell für die Biogas-Produktion angepflanzt. Mehr zum Romanshorner Biogas lesen Sie hier (Link Biogas).
Nein, denn Biogas ist eine erneuerbare, nicht fossile Energie.
Die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (kurz MuKEn) bilden ein von den Schweizer Kantonen gemeinsam erarbeitetes Gesamtpaket energierechtlicher Vorschriften im Gebäudebereich. Sie sollen als Grundlage für die Gesetzgebungen in den Kantonen dienen.

Die MuKEn 2014 sehen vor, dass beim Ersatz einer fossil betriebenen Heizung – also auch bei einer Erdgasheizung – 20% des Energiebedarfes durch erneuerbare Energien gedeckt werden muss. Dies soll für alle Gebäude gelten, welche eine vordefinierte Energieeffizienz nicht erreichen.