Sie möchten weiterhin sicher und günstig mit Gas heizen?

Dann handeln Sie jetzt und profi­tieren Sie lang­fri­stig. Inve­stieren Sie in eine neue Gashei­zung mit oder ohne Schweizer Biogas.

Hier finden Sie die wich­tig­sten Infor­ma­tionen zu den gesetz­li­chen Anfor­de­rungen im Kanton Thurgau, wenn Sie Ihre bestehende Heizung mit einer neuen Gashei­zung ersetzen möchten.

Jetzt neue Gasheizung & Biogas kaufen

Sind oder werden Gashei­zungen im Kanton Thurgau verboten?

Es ist anzu­nehmen, dass der Ersatz von Gashei­zungen bald schwie­riger wird, da das Ener­gie­nut­zungs­ge­setz des Kantons Thurgau spezi­fi­sche Anfor­de­rungen verschärft. Ein Verbot von Gashei­zungen erscheint jedoch weiterhin unwahr­schein­lich. Viel­mehr wird der Über­gang auf zukunfts­fä­hige Heiz­lö­sungen mit einem Fokus auf Biogas und erneu­er­bare Ener­gien geför­dert. Wer jetzt handelt, sorgt dafür, dass seine Heiz­lö­sung auch in den kommenden Jahr­zehnten zukunfts­si­cher bleibt.

 

Was ist die aktu­elle Rege­lung beim Gashei­zungs­er­satz?

Wenn Sie Ihre Gashei­zung jetzt erneuern, ist dies unter den folgenden Bedin­gungen effi­zient, kosten­spa­rend und sicher möglich:

Aktu­elle Rege­lung des Kantons Thurgau (Stand: 01.01.2025)

Für Gebäude, die vor 1988 bewil­ligt wurden (bzw. eine Ener­gie­ef­fi­zienz von kleiner D aufweisen), kann die Gashei­zung mit einer Zumi­schung von derzeit 30 % Schweizer Biogas ersetzt werden. Diese Lösung sorgt dafür, dass Ihre Heizung auch in den kommenden Jahren eine nach­hal­tige und zukunfts­fä­hige Ener­gie­quelle bleibt.

Für Gebäude, die nach dem 1. Juli 1988 bewil­ligt wurden, gilt: Wenn Sie Ihre Gashei­zung jetzt ersetzen, erfüllen Sie bereits die recht­li­chen Anfor­de­rungen für die Lebens­dauer der neuen Heizung. In diesem Fall benö­tigen Sie keine weiteren ener­ge­ti­schen Mass­nahmen, um den gesetz­li­chen Vorgaben zu entspre­chen.

 

Wo finde ich weiter­füh­rende Infor­ma­tionen?

Auf der Website des Amtes für Energie des Kantons Thurgau finden sich zahl­reiche weiter­füh­rende Infor­ma­tionen. Detail­lierte Infor­ma­tionen zum Heizungs­er­satz finden Sie im folgenden Erklär­video.

Noch Fragen?

Fragen Sie uns und lassen Sie sich beraten.

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Wenn Sie jetzt bei uns oder einem Liefe­ranten Ihrer Wahl bis zum 31. Dezember 2027 eine neue Gashei­zung kaufen, erhalten Sie von uns 30% Schweizer Biogas gratis. Dieses Angebot gilt nur für die ersten 100 Einsen­dungen. *Beim Kauf einer neuen Gashei­zung. Limi­tiertes Angebot. 
  • Diese Aktion gilt vom 1. Januar bis 31. Mai 2026 und ausschliess­lich für die ersten 100 Einsen­dungen Ihrer Baube­wil­li­gung für eine neue Gashei­zung

  • Sie beziehen das Produkt «Gas Basic 200»

  • Der Abschluss eines Gaslie­fer­ver­trags für «Vita-swiss 30» ist erfor­der­lich.

  • Die Gratis-Biogas­lie­fe­rung «Vita- swiss 30» wird Ihnen bis zum 31. Dezember 2027, ab Inbe­triebnahme Ihrer neuen Gashei­zung, zum Null­tarif (statt CHF 700.–/Jahr) verrechnet

  • Alle Preis­an­gaben in CHF und inkl. MwSt. Das Angebot ist zeit­lich und für die ersten 100 Einsen­dungen begrenzt. Es gelten die AGB’s der Regio­therm AG. Ein Rechts­an­spruch auf diese Aktion besteht nicht. Eine Verlän­ge­rung des Akti­ons­preises ist nicht möglich.