
Sie möchten weiterhin sicher und günstig mit Gas heizen?
Dann handeln Sie jetzt und profitieren Sie langfristig. Investieren Sie in eine neue Gasheizung mit oder ohne Schweizer Biogas.
Hier finden Sie die wichtigsten Antworten auf Ihren Fragen und zu den gesetzlichen Anforderungen im Kanton Thurgau, wenn Sie Ihre bestehende Heizung mit einer neuen Gasheizung ersetzen möchten:
Sind oder werden Gasheizungen im Kanton Thurgau verboten?
Es ist anzunehmen, dass der Ersatz von Gasheizungen bald schwieriger wird, da das Energienutzungsgesetz des Kantons Thurgau spezifische Anforderungen verschärft. Ein Verbot von Gasheizungen erscheint jedoch weiterhin unwahrscheinlich. Vielmehr wird der Übergang auf zukunftsfähige Heizlösungen mit einem Fokus auf Biogas und erneuerbare Energien gefördert. Wer jetzt handelt, sorgt dafür, dass seine Heizlösung auch in den kommenden Jahrzehnten zukunftssicher bleibt.
Was ist die aktuelle Regelung beim Gasheizungsersatz?
Wenn Sie Ihre Gasheizung jetzt erneuern, ist dies unter den folgenden Bedingungen effizient, kostensparend und sicher möglich:
Aktuelle Regelung des Kantons Thurgau (Stand: 01.01.2025)
Für Gebäude, die vor 1988 bewilligt wurden (bzw. eine Energieeffizienz von kleiner D aufweisen), kann die Gasheizung mit einer Zumischung von derzeit 30 % Schweizer Biogas ersetzt werden. Diese Lösung sorgt dafür, dass Ihre Heizung auch in den kommenden Jahren eine nachhaltige und zukunftsfähige Energiequelle bleibt.
Für Gebäude, die nach dem 1. Juli 1988 bewilligt wurden, gilt: Wenn Sie Ihre Gasheizung jetzt ersetzen, erfüllen Sie bereits die rechtlichen Anforderungen für die Lebensdauer der neuen Heizung. In diesem Fall benötigen Sie keine weiteren energetischen Massnahmen, um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen.
Kann ich meine bestehende Gasheizung weiterhin nutzen?
Ja, Ihre bestehende Gasheizung kann weiterhin ohne Einschränkungen betrieben werden. Allerdings bietet eine neue Heizung, insbesondere wenn diese mit einem Anteil von Biogas betrieben wird, viele Vorteile – sowohl aus ökologischer als auch aus wirtschaftlicher Sicht. Eine neue Heizung arbeitet oft effizienter als ein altes Modell. Biogas als Bestandteil Ihrer Heizung verringert den CO₂-Ausstoss. Gerade in Zeiten wachsender klimatischer Herausforderungen ist dies ein Schritt in die richtige Richtung.
Was steht in der Energienutzungsverordnung?
Änderung der (ENV; RB 731.11) vom 01.01.2025:
Per 1. Januar 2025 wird der Anteil erneuerbarer Energie beim Heizungsersatz von 10 % auf 15 % erhöht. Diese Anpassung eröffnet die Möglichkeit, Ihre Heizungsanlage mit zukunftsfähigen Technologien auszustatten, die sowohl die gesetzlichen Anforderungen erfüllen als auch Ihre Heizkosten langfristig optimieren. Gas mit einem Anteil an Biogas ist hierbei eine zuverlässige und umweltfreundliche Option.
Welche technischen Möglichkeiten sind konkret vorgesehen?
Es wird zwischen Haupt-Standardlösungen und Kombinations-Standardlösungen unterschieden. Eine Haupt-Standardlösung erfüllt die Anforderung von mindestens 15 % erneuerbarer Energie oder Energieeinsparung. Bei den Kombinations-Standardlösungen müssen zwei Lösungen kombiniert werden, um die Anforderung zu erfüllen.
- SL 1: Bessere Dämmung
- SL 2: Heizen mit Holz
- SL 3: Wärmepumpe als Hauptheizung
- SL 4: Kombination einer Warmwasserwärmepumpe mit Photovoltaik
- SL 5: Fernwärme
- SL 6: Gas mit Biogas-Anteil
Zusätzlich sind Kombinations-Standardlösungen (SL 7 bis SL 15) definiert. Beispiel:
- SL 14: Kraft-Wärme-Kopplung
- SL 10: Erneuerbare Heizung (z. B. Wärmepumpe) plus fossiler Zusatzkessel
Warum sollte man Gas / Biogas wählen? Und warum jetzt?
Die Option, Gasheizungen mit einem Anteil an Biogas zu betreiben (SL6) , bietet eine ausgezeichnete Möglichkeit, die eigene Heiztechnik nachhaltig zu gestalten. Sie profitieren nicht nur von einer verlässlichen Wärmequelle, sondern leisten gleichzeitig einen wertvollen Beitrag zum Umweltschutz.
Ob SL 6 für Sie die beste Lösung ist, sollte individuell geprüft werden. Die Kunden der Regiotherm AG setzen auf Lösungen auf Basis von Gas / Biogas und Wärmepumpen. Diese Technologien sind bewährt, verfügbar und bieten ein hohes Mass an Sicherheit.
Auch wenn Ihre Heizung noch relativ jung ist und gut funktioniert, kann sich eine Umstellung auf Biogas auf lange Sicht lohnen. Gerade wenn Ihr Gebäude vor 1988 bewilligt wurde, können Sie Ihre Gasheizung mit einer Zumischung von 30 % Schweizer Biogas zukunftssicher ersetzen – und das ohne zusätzliche energetische Maßnahmen. Diese Investition könnte sich langfristig nicht nur ökologisch, sondern auch wirtschaftlich auszahlen.
Wo finde ich weiterführende Informationen?
Fragen Sie bei der Regiotherm AG nach und lassen Sie sich beraten.
Auf der Website des Amtes für Energie des Kantons Thurgau finden sich zahlreiche weiterführende Informationen. Detaillierte Informationen zum Heizungsersatz finden Sie im folgenden Erklärvideo: Neues Energiegesetz 2020 #2 Neuerungen beim Gebäudebestand
Wichtiger Hinweis zum Video:
Seit dem 1. Januar 2025 ist der Anteil erneuerbarer Energie beim Heizungsersatz laut Gesetz über die Energienutzung von 10 % auf 15 % gestiegen.
Quelle: Youtube-Kanal Amt für Energie Thurgau
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Ihre besten Ansprechpartner
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