Gefahr erkannt, Gefahr gebannt: Instandhaltung und Sicherheitskontrolle Ihrer Erdgasanlage
Sicherheit hat oberste Priorität – auch im Umgang mit Gas. Das gilt nicht nur für die Planung, Errichtung und Inbetriebnahme von industriellen wie gewerblichen Erdgasanlagen. Das gilt insbesondere für deren Wartung. Ein komplexes Fachgebiet.
Als regionaler Gasversorger wissen wir, wovon wir sprechen. Und wir kennen Ihre Situation: Auf einem Werksgelände gelten besondere Sicherheitsvorschriften. Diese sind nicht nur gesetzlich vorgeschrieben. Sie schützen vor allem die Gesundheit von Mitarbeitern und allen, die vor Ort sind. Klingt kompliziert, ist es aber nicht. Dafür sorgen wir: mit dem Know-how unseres Personals, mit individuellen Offerten – und nicht zuletzt mit der geforderten Gebrauchsfähigkeitsprüfung samt Protokoll. Manchmal ist es eben tatsächlich so einfach: Gefahr erkannt, Gefahr gebannt.
Die Pflicht ruft: Warum wir tun, was wir tun.
Eins vorweg: Wir tun, was wir tun, weil wir es können. Und dann ist da neben unserer Kür Ihre Pflicht. Die Pflicht die zur Instandhaltung und zu periodischen Sicherheitskontrollen, wie sie im Regelwerk des SVGW für Erdgasinstallationen in Gebäuden, Artikel 15.1. vorgeschrieben sind. Bei Grossanlagen empfehlen wir – abweichend von den Vorgaben für Kleinanlagen – einen Zeitabstand von 5 bis 6 Jahren. Und das hat Gründe: die komplexe maschinelle Auslegung, der hohe Betriebsdruck – und weil bei Ausfällen die wirtschaftlichen Risiken unüberschaubar wären. Aber vor allem, weil an erster Stelle ganz klar eines steht: Sicherheit für alle.
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Funktions-Kontrolle
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