In den kürzlich verschickten Quartalsrechnungen für die Periode Oktober bis Dezember 2022 kann es sein, dass die 2. Akontozahlung vom November nicht berücksichtig wurde. Dies betrifft vor allem die Rechnungen, die im Januar 2023 bezahlt wurden.

Die Quartalsabrechnung berücksichtigt den Zeitraum bis am 31. Dezember 2022, weshalb die Zahlungen vom Januar ins neue Jahr verrechnet wird. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, wird die Zahlung der November-Akonto-Rechnung in der Januar-Akonto-Rechnung gutgeschrieben. Deshalb bitten wir Sie, den Rechnungsbetrag der Quartalsrechnung zu begleichen und die bereits erfolgte Zahlung nicht abzuziehen.

Ihre Gutschrift wird mit der Januar-Akonto-Rechnung per Ende Januar/Anfang Februar verschickt.

Haben Sie Fragen zu Ihrer Rechnung, kontaktieren Sie uns bitte.